Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

/news_mandanten/
Illustration

Grenzgänger

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze zweier Staaten wohnen bzw. arbeiten. Beispiel: Ein in Freilassing (Deutschland) wohnhafter Arbeitnehmer arbeitet in Salzburg (Österreich). Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer täglich von seinem Arbeitsort im anderen Staat an seinen Wohnsitz zurückkehrt.

Besondere Grenzgängerregelung

Die Grenzgängerregelung gilt mit Österreich, Frankreich und der Schweiz. Das Besondere an der Grenzgängerregelung ist, dass der Arbeitslohn abweichend von der allgemeinen Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nur im Wohnsitzstaat (z. B. Deutschland) zu versteuern ist. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass ein Grenzgänger regelmäßig die 183-Tage-Frist erfüllt, wenn er arbeitstäglich seinen Arbeitsort außerhalb des Wohnsitzstaates ausübt.

Regelprinzip

Für alle anderen Staaten gilt hingegen das Regelprinzip. Das heißt, der Arbeitslohn wird in dem Land versteuert, in dem der Arbeitsort liegt. Letzteres entspricht den Regelungen der nach den OECD-Musterabkommen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Lediglich die DBAs der genannten Länder enthalten die Ausnahmevorschrift.

Arbeitsrecht

Für Grenzgänger gilt im Regelfall das Arbeitsrecht des Arbeitsortes. Es kann aber auch im Arbeitsvertrag das Arbeitsrecht des Wohnsitzstaates vereinbart werden. Grenzgänger aus EU-Mitgliedstaaten sind im Regelfall den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: sk_design - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.