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Steuerthemen rund um Ukraine-Hilfen

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FAQ

Das BMF hat kürzlich einen Fragen-Antworten-Katalog/FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html). Behandelt werden unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Geldspenden oder Sachspenden an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen. Antworten finden Unternehmer zu den Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Bereitstellung von Personal, Medikamente, Kleidung usw.

Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen) erhalten Antworten auf Fragen, u. a. zur Einwerbung von Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, wenn der eigentliche Satzungszweck – was die Regel sein dürfte – ein anderer ist. Dasselbe gilt auch für das unmittelbare Tätigwerden steuerbegünstigter Körperschaften außerhalb ihrer Satzungszwecke, zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge.

Stand: 30. August 2022

Bild: AlessandroDellaTorre - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
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