Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Betriebsschließungsversicherung

/news_gastronomie/
Illustration

Kein Versicherungsfall

Ein Gaststättenbetreiber kann nicht auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung hoffen, wenn er seinen Betrieb coronabedingt schließen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil festgestellt (v. 10.5.2021 - 16 U 25/21). Nach Auffassung des Gerichts stellen die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge ergangenen Verordnungen keinen Versicherungsfall dar.

Gefahr geht vom eigenen Betrieb aus

Die Versicherungsbedingungen der meisten Versicherer beschränken ihre Leistungen auf sogenannte endogene oder intrinsische Gefahren. Das sind solche Situationen, in denen der Betriebsschließungsgrund aus dem eigenen Betrieb heraus begründet wird und die Gesundheitsbehörden eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung dieser konkreten Infektionsgefahr setzen.

COVID-19 keine versicherte Krankheit

Zudem fehlte das durch das Corona-Virus verursachte COVID-19 in dem konkreten Fall in der Aufzählung der versicherten Krankheiten in den Versicherungsbedingungen. Aufzählungen in den Versicherungsbedingungen sind stets abschließend. Krankheiten, die nicht genannt sind, sind nicht versichert.

Stand: 29. September 2021

Bild: alexsokolov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.