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Tourismusabgaben für Geschäftsreisende

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City Tax für Geschäftsreisende

Städte und Gemeinden erheben seit Jahren eine sogenannte City Tax. Für Geschäftsreisende durfte die Sonderabgabe nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2012 zunächst nicht erhoben werden. Das höherrangige Bundesverfassungsgericht hat die City Tax für Geschäftskundinnen und -kunden wieder für zulässig erklärt. Viele Städte nahmen bzw. nehmen dies zum Anlass, die Abgabe für Geschäftskunden wieder einzuführen.

Bremen

Nach einer Pressemitteilung des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen (vom 6.12.2023) will Bremen die Tourismusabgabe bei Übernachtungen von Geschäftsreisenden wieder einführen. Die Abgabe beträgt aktuell fünf Prozent des Übernachtungspreises. Geschäftskunden müssen die City Tax voraussichtlich ab 1.4.2024 zahlen.

Berlin

Berlin will nach einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen (vom 19.12.2023) die seit 1.1.2014 geltende Übernachtungssteuer ab 2024 auch auf Geschäftskunden ausweiten. Die bisherige Privilegierung der beruflich veranlassten Übernachtungen soll aus dem Übernachtungsteuergesetz gestrichen werden. Für Übernachtungen, die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vereinbart worden sind, jedoch erst nach dem Inkrafttreten tatsächlich durchgeführt werden, soll noch die alte Gesetzlage gelten.

Stand: 27. März 2024

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Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
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