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Gewinnminimierung für das vergangene Wirtschaftsjahr 2020

Steuernews-TV Januar 2021

Gewinnminimierung für das vergangene Wirtschaftsjahr 2020

Unternehmerinnen und Unternehmer haben verschiedene Möglichkeiten zur Gewinnminimierung. So zum Beispiel die Aktivposten zu minimieren, die Schuldposten zu maximieren, eine degressive statt lineare AfA, und Unternehmer aus dem Bekleidungshandel sollten außerdem an die Ladenhüterbewertung denken. Alles hierzu sehen Sie in Steuernews-TV!

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Gewinnminimierung für das vergangene Wirtschaftsjahr 2020

Unternehmerinnen und Unternehmer haben verschiedene Möglichkeiten zur Gewinnminimierung. So zum Beispiel

  • die Aktivposten zu minimieren
    Hierzu müssen in erster Linie alle Abschreibungswahlrechte optimal ausgeschöpft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollten noch in 2020 voll abgeschrieben werden.
  • die Schuldposten maximieren
    Spiegelbildlich zur Aktivaminimierung wird ein möglichst niedriger steuerpflichtiger Gewinn auch mit einer Maximierung der Passivseite der Bilanz erreicht. Hierzu sollte der Unternehmer für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2020 noch alle möglichen Rückstellungen bilden.
  • eine degressive statt lineare AfA
    Statt der linearen kann eine degressive Abschreibung bis zum 2,5-Fachen (maximal 25 % pro Jahr) der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden.

Unternehmer aus dem Bekleidungshandel sollten außerdem an die Ladenhüterbewertung denken. Wir beraten Sie gerne!

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