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Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Steuernews-TV Dezember 2021

Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Mit dem gelben Brief teilt die Abteilung Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes dem Empfänger mit, dass gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird. Was ist in diesem Fall schnellstmöglich zu tun? Wer unterstützt den Beschuldigten? Mehr dazu jetzt in Steuernews-TV.

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Der gelbe Brief vom Finanzamt: Was ist zu tun?

Mit dem gelben Brief teilt die Abteilung Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes dem Empfänger mit, dass gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird. Ziel der Ermittlungen ist die Erhebung von Beweisen und die Abklärung, ob eine Steuerstraftat vorliegt oder nicht. Dazu wird zuerst ein internes Verfahren im Finanzamt eingeleitet. Spätestens, wenn das Finanzamt den Beschuldigten auffordert, in diesem Zusammenhang Tatsachen darzulegen oder Unterlagen vorzulegen, muss ihm die Einleitung des Strafverfahrens mit Nennung der Steuerarten und Steuerzeiträume mitgeteilt werden.

Was ist in diesem Fall schnellstmöglich zu tun?

  • Gegenüber dem Finanzamt darf sich neben einem Rechtsanwalt auch ein Steuerberater als Verteidiger des Beschuldigten bestellen. Der Verteidiger zeigt die Vertretung an und stellt einen Antrag auf Akteneinsicht, um Waffengleichheit mit dem Finanzamt herzustellen.
  • Die steuerstrafrechtliche Korrespondenz des Finanzamts läuft nun über den Berater, der auch die nächsten Schritte strategisch plant. Somit werden keine vollendeten Tatsachen geschaffen und keine Fristen versäumt.
  • Der Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Erst nach Durchsicht der vollständigen Akteneinsicht macht eine Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt Sinn.
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