Alles zur Rechnung: Wer muss sie ausstellen, was sind die Rechnungsmerkmale?
Rechnungsstellung: Was ist zu beachten? USt-pflichtige Unternehmen müssen bei Ausführung einer steuerpflichtigen Werklieferung oder sonstigen Leistung eine Rechnung schreiben bzw. ausstellen, und zwar bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer für dessen Unternehmen oder an Nichtunternehmer bzw. juristische Personen, die nicht Unternehmer sind.
Die Rechnung muss den Formvorschriften entsprechen, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt:
- Vollständiger Name u. Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
- Rechnungsausstellungsdatum,
- fortlaufende Rechnungsnummer,
- Menge u. Bezeichnung gelieferter Gegenstände bzw. Art und Umfang sonstiger Leistung,
- Tag bzw. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- sowie Entgelt für Lieferung oder Leistung,
- anzuwendender Steuersatz
- und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag.
Bei Steuerbefreiung ist ein entsprechender Hinweis anzuführen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach einer Rechnungsvorlage.
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir über uns
Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!