Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Neue Finanzamt-Software gegen Kassenbetrug

/news_gastronomie/
Illustration

Programm „Smart Card“ soll Kassenmanipulationen aufdecken

Steuerbetrug Registrierkasse

Die Bekämpfung des Steuerbetrugs mit der Registrierkasse ist bei den Betriebsprüfern seit Jahren das zentrale Thema. So wurden Betriebsprüfer mit einer neuen Software namens „Smart Card“ ausgestattet. Die Software soll den Steuerbetrug an manipulierten Registrierkassen stoppen.

Unangemeldete Kassenprüfung

Die Betriebsprüfer sollen nach einem Vorschlag des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen künftig auch unangemeldet Registrierkassen in Betrieben prüfen dürfen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die bargeldintensiven Betriebe wie Gastronomiebetriebe.

Pflichten der Registrierkassenhersteller

Die Registrierkassenhersteller sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, auf ihren Geräten eine entsprechende Software zu installieren, die Manipulationen aufdeckt. Ein besonderer Dorn im Auge ist den Betriebsprüfern dabei die vielfach in den Registrierkassen integrierte Trainingssoftware, mit der Mitarbeiter zwar Belege erstellen können, die aber nicht gebucht werden. Die Registrierkassenhersteller sollen künftig dafür sorgen, dass mittels eines Trainingsprogramms erstellte Belege gesondert gekennzeichnet werden. Stornobuchungen sollen systematisch aufgezeichnet werden. Weitere Eingriffe durch Zusatzsoftware, wie z. B. das Löschen von Umsätzen, soll unwiderruflich dokumentiert werden müssen.

Was Betriebsprüfern besonders auffällt

Betriebsprüfern fallen insbesondere folgende Ungereimtheiten ins Auge: Der Gastronom hatte ungewöhnlich hohe Kassenbestände über einen längeren Zeitraum. Auffällig sind auch Kassenbücher ohne Fehlbestände über einen längeren Zeitraum. Ebenfalls ins Visier der Betriebsprüfer gerät der Gastronom, wenn in einem Monat keinerlei Stornos angefallen sind. Angesichts der bestehenden 10-jährigen Aufbewahrungsfrist für Speisekarten und anderer Preiskalkulationsgrundlagen können Kassenprüfungen oft für lange zurückliegende Zeiträume durchgeführt werden. Zudem sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vor, dass ab dem 01.01.2015 die Verjährungsfrist für die einfache Steuerhinterziehung von 5 auf 10 Jahre verlängert werden soll.

Stand: 26. September 2014

Bild: gstockstudio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.