Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Berufshaftpflichtversicherung

/news_aerzte/
Illustration

Haftpflicht-Rahmenvertrag

Ein Krankenhausbetreiber hatte alle angestellten Ärzte in einen Haftpflicht-Rahmenvertrag einbezogen. Der Versicherungsschutz für die angestellten Ärzte bezog sich dabei nur auf das im Angestelltenverhältnis erwachsene Haftungsrisiko. Die Versicherungen lauteten nicht auf die Ärzte persönlich. Gleichwohl sah die Finanzverwaltung hierin einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil und stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Rechtsanwälten. Der BFH hatte hier durch die Übernahme der Haftpflichtprämien durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Arbeitslohn bejaht.

FG Urteil

Der Auffassung der Finanzverwaltung folgte das Finanzgericht Schleswig-Holstein nicht (Urt. v. 25.06.2014, 2 K 78/13). Die Mitversicherung der angestellten Klinikärzte im Klinik-Rahmenvertrag stellt keinen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Denn Ärzte haben für ihre nichtselbstständige Kliniktätigkeit keine eigene gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Eine Vergleichbarkeit mit angestellten Rechtsanwälten ist nicht gegeben. Auch würde der vom Krankenhausbetreiber verfolgte Zweck – nämlich die Abdeckung der eigenen Risiken aus dem Betrieb eines Krankenhauses – im Vordergrund stehen, was für den einzelnen Arzt keinen Vorteil bedeutet.

Revision

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. BFH VI R 47/14).

Stand: 27. November 2014

Bild: VILevi - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.