Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors

/news_aerzte/
Illustration

Sachverhalt

Ein Krankenhausträger hatte eine GmbH gegründet, die für die eigenen Krankenhäuser Laborleistungen erbrachte. Die Finanzverwaltung erkannte die Gemeinnützigkeit der GmbH nicht an und unterwarf sie der Körperschaftsteuerpflicht.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof gab der Finanzverwaltung Recht. Begründung des BFH: Nicht die GmbH, sondern die Krankenhäuser des gemeinnützigen Krankenhausträgers erbringen die körperschaftsteuerfreien Leistungen gegenüber den Patienten. Die streitgegenständliche GmbH aber würde mit ihren Laborleistungen lediglich die Krankenhäuser bei deren Hilfeleistungen unterstützen (Urt. v. 06.02.2013, I R 59/11). Daher sei die Gemeinnützigkeit zu verneinen.

Stand: 29. November 2013

Bild: kasto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.