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Steuersenkungsbeschlüsse der Bundesregierung

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Kalte Progression:

Unter der so genannten kalten Progression wird die Besteuerung von Einkommenserhöhungen verstanden, die dem Einkommensempfänger also keinen realen Einkommenszuwachs bringen, weil sie nur die Inflation ausgleichen. Die Folge der kalten Progression ist, dass den Ärztinnen und Ärzten real weniger netto bleibt. Nach den Plänen der Bundesregierung vom November soll die kalte Progression durch eine Anhebung des Grundfreibetrages und durch das Verschieben des Steuertarifs „nach rechts“ abgebaut werden. Die Steuerentlastungen sollen in zwei Stufen erfolgen, 2013 und 2014. 2013 sollen dadurch Steuerentlastungen von 2 Mrd. € und 2014 von 4 Mrd. €, insgesamt also 6 Mrd. € gewährt werden.

Bessere Leistungen für Demenzkranke:

Ein Teil der Steuererleichterungen dürfte durch die geplante Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge allerdings wieder zunichte gemacht werden. Die Pflegeversicherungsbeiträge sollen ab 2013 um 0,1 % erhöht werden.

Steuervereinfachungsgesetz 2011:

Geringfügige Steuerermäßigungen enthält auch bereits das im September 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bisher 920 € auf 1.000 € ab Dezember 2011.

Stand: 12. November 2011

Bild: N-Media-Images - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
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