Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Bestechung im Gesundheitswesen

/news_aerzte/
Illustration

Neue Straftatbestände

Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft.

Besonders schwere Straftatbestände

In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Pharmavertreter

Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.

Erfahrungsaustausch, Inkrafttreten

Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.

Stand: 29. August 2016

Bild: A.R. - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.