Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Gewerbesteuerfreiheit einer Privatklinik

/news_aerzte/

Gewerbesteuer:

Krankenhäuser unterliegen grundsätzlich keiner Gewerbesteuerpflicht. Dies gilt uneingeschränkt für öffentlich-rechtliche Kliniken. Handelt es sich um eine Privatklinik, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. müssen mindestens 40 % der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Danach darf der Anteil der Wahlleistungen nicht mehr als 60 Prozent betragen (§ 3 Nr. 20b des Gewerbesteuergesetzes).

Vereinbarung mit Grundgesetz:

Wird die Grenze für Wahlleistungen überschritten und tritt für den gesamten Gewerbeertrag Steuerpflicht ein, sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber sei nach Auffassung der Richter nicht gehalten, „sämtliche Krankenhäuser unabhängig von der Höhe der jeweils berechneten Pflegesätze von der Gewerbesteuer zu befreien“ (Urt.v. 12.4.2011 3 K 526/08).

Stand: 12. August 2011

Bild: mario beauregard - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.