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Welche neuen Informationspflichten gibt es in Arbeitsverträgen?

Steuernews-TV Oktober 2022

Welche neuen Informationspflichten gibt es in Arbeitsverträgen?

Die neuen Informationspflichten gelten generell für alle Neueinstellungen ab dem 1.8.2022. Arbeitnehmer aus bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen auf Wunsch ebenfalls über die im Nachweisgesetz genannten wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Bestehende Arbeitsverträge müssen überarbeitet werden. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Welche neuen Informationspflichten gibt es in Arbeitsverträgen?

Im Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU“ verabschiedet. Die neuen Informationspflichten gelten generell für alle Neueinstellungen ab dem 1. August 2022.

Die wesentlichen neuen Angaben in Arbeitsverträgen ab dem 1.8.2022 sind:

  • Dauer der Probezeit
  • Vergütungsbestandteile, insbesondere die Vergütung von Überstunden
  • Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Anordnung für Überstunden
  • konkretes Vorgehen bei einer Kündigung
  • Hinweis, dass eine Kündigung nur schriftlich erfolgen kann
  • Kündigungsfrist und Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • vom Arbeitgeber angebotene Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Name und Anschrift des Versorgungsträgers bei Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer aus bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen auf Wunsch binnen sieben Tagen ebenfalls über die im Nachweisgesetz genannten wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Bestehende Arbeitsverträge müssen überarbeitet werden. Arbeitsverträge sind in Papierform auszufertigen, die elektronische Form bleibt ausgeschlossen.

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