Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

5 Tipps für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Steuernews-TV Juni 2022

5 Tipps für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Sowohl Eigentümer von im Inland gelegenen Grundstücken als auch Erbbauberechtigte sind zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Welche Angaben sind für die Ermittlung der neuen Grundstückswerte erforderlich? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

5 Tipps für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Sowohl Eigentümer von im Inland gelegenen Grundstücken, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, als auch Erbbauberechtigte sind zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Welche Angaben sind für die Ermittlung der neuen Grundstückswerte erforderlich?

  • Bei Wohngrundstücken sind anzugeben: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes
  • Für im Sachwertverfahren zu bewertende Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke muss die Brutto-Grundfläche = Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes ermittelt werden.
  • Zur Brutto-Grundfläche zählen u. a. konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Bekleidungen, Putz oder Außenschalen. Nicht hinzuzurechnen sind z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und Dachstege sowie Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen.
  • Die maßgeblichen Bodenrichtwerte zum 1.1.2022 können bei den Gutachterausschüssen der Städte bzw. Gemeinden oder online über das Bodenrichtwertinformationssystem der Länder www.bodenrichtwerte-boris.de abgefragt werden.
  • Die Feststellungserklärungen sind grundsätzlich elektronisch abzugeben und können ab 1.7.2022 über das Online-Finanzamt www.elster.de erstellt und übermittelt werden.
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.