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Grundsteuerreform 2022

Steuernews-TV Juli 2022

Grundsteuerreform 2022

Zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte muss im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Wer erklärungspflichtig ist und wann die Abgabefrist endet, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.

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Grundsteuerreform 2022

Zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte muss im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Erklärungspflichtig sind Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke, Eigentümer eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs, Erbbauberechtigte sowie Eigentümer von Grund und Boden, auf diesem ein fremdes Gebäude steht. Die Erklärungen müssen bis 31.10.2022 über die Onlinesoftware der Finanzverwaltung „Elster“ elektronisch übermittelt werden. Erklärungspflichtige, für deren Grundbesitz das Bundesmodell Anwendung findet, wurden bereits durch Eintragung im Bundesteuerblatt öffentlich zur Abgabe aufgefordert. Die Bundesländer mit abweichenden Ländermodellen fordern ihre Erklärungspflichtigen zum Teil durch Informationsschreiben und zum Teil durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung auf.

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